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Zwei Strafrechtswelten
Rechtsvergleichende Betrachtungen und Erfahrungen aus deutscher Sicht in Österreich
Taschenbuch
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Veröffentlicht 2021, von Otto Lagodny bei facultas, Nomos
ISBN: 978-3-7089-2065-8
Auflage: 1. Auflage
244 Seiten
22.7 cm x 15.3 cm
Deutsches Konsequenzdenken und österreichisches Toleranzdenken zeigen sich im Straf- und Strafverfahrensrecht in ihrer gegensätzlichen Deutlichkeit. Lagodny illustriert dies an Beispielen aus dem Alltag und dem Recht. Er lebt, lehrt und forscht als deutscher Jurist seit 20 Jahren in Salzburg. Freispruch für einen Dieb, der die gestohlene Sache vor Entdeckung wieder dem Eigentümer ...
Beschreibung
Deutsches Konsequenzdenken und österreichisches Toleranzdenken zeigen sich im Straf- und Strafverfahrensrecht in ihrer gegensätzlichen Deutlichkeit. Lagodny illustriert dies an Beispielen aus dem Alltag und dem Recht. Er lebt, lehrt und forscht als deutscher Jurist seit 20 Jahren in Salzburg. Freispruch für einen Dieb, der die gestohlene Sache vor Entdeckung wieder dem Eigentümer zurückbringt? In Deutschland: Undenkbar! Kant und andere lassen grüßen. In Österreich: Warum nicht? Der Paternalismus im Sinne der Habsburger Monarchie und andere „Prägungen“ (Di Fabio) liefern Erklärungen. Viele solcher Beispiele ergeben ein Bild, das nur aus der historischen Gewachsenheit heraus mit den Augen eines „Fremden“ (im Sinne von G. Simmel) verstanden werden kann. Dieser Befund zeigt zugleich, vor welch unüberwindbaren Hindernissen eine Strafrechtsvereinheitlichung in der EU stünde. Das „österreichische Labyrinth, in dem sich jeder auskennt“ (Qualtinger) ist jedoch ungemein anregend. Wenn man will.
Deutsches Konsequenzdenken und österreichisches Toleranzdenken zeigen sich im Straf- und Strafverfahrensrecht in ihrer gegensätzlichen Deutlichkeit. Lagodny illustriert dies an Beispielen aus dem Alltag und dem Recht. Er lebt, lehrt und forscht als deutscher Jurist seit 20 Jahren in Salzburg. Freispruch für einen Dieb, der die gestohlene Sache vor Entdeckung wieder dem Eigentümer zurückbringt? In Deutschland: Undenkbar! Kant und andere lassen grüßen. In Österreich: Warum nicht? Der Paternalismus im Sinne der Habsburger Monarchie und andere „Prägungen“ (Di Fabio) liefern Erklärungen. Viele solcher Beispiele ergeben ein Bild, das nur aus der historischen Gewachsenheit heraus mit den Augen eines „Fremden“ (im Sinne von G. Simmel) verstanden werden kann. Dieser Befund zeigt zugleich, vor welch unüberwindbaren Hindernissen eine Strafrechtsvereinheitlichung in der EU stünde. Das „österreichische Labyrinth, in dem sich jeder auskennt“ (Qualtinger) ist jedoch ungemein anregend. Wenn man will.